Private Nutzung eines Dienstwagens wird für viele Arbeitnehmer günstiger
Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 30.11.2016, VI R 2/15) sind bei der Nutzung eines vom Arbeitgeber gestellten Dienstwagens anfallenden selbst getragenen Kfz-Kosten als Werbungskosten absetzbar. Bei der Nutzung eines vom Arbeitgeber gestellten Dienstwagens ist die private Nutzung als sogenannter geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn. Meist wird dieser anhand der sogenannten 1%-Regel [...]