(Elektro-)Fahrräder: Verlängerung der Steuerbefreiung und Einführung einer Pauschalsteuer
Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern betriebliche (Elektro-)Fahrräder, ist der geldwerte Vorteil steuerfrei. Diese Steuerbefreiung wurde verlängert und es gibt eine neue Pauschalsteuer. Das ändert sich ab 1.1.2020 Die Steuerbefreiung des gewährten geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber wird bis zum Ablauf des Jahres 2030 verlängert. Auch eine Verlängerung der parallelen [...]